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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Maschinen und Geräten des Maschinenverleihs Michael Schwanitz

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Maschinen und Geräten

      gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Maschinen und Geräten.

1.2 Es gelten ausschließlich diese Bedingungen des Vermieters; entgegenstehende oder abweichende

      Bedingungen des Mieters finden keine Geltung, es sei denn, der Vermieter hätte der Geltung abweichender

      Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Vorrangig zu diesen Bedingungen gelten lediglich im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit

      dem Mieter.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermieter

      abzugeben sind, bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.

2.2 Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung

      (auch per Mail oder Fax) oder durch Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden.

2.3 Mündliche Abreden abweichend vom schriftlich geschlossenen Mietvertrag einschließlich dieser

      Bedingungen können nicht getroffen werden.

2.4 Sämtliche in der Internetpräsentation enthaltenen Angaben über Leistung, Maße und Gewicht der

      Maschinen und Geräte ist unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.

2.5 Zu sämtlichen Bestellungen des Mieters wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen.

3. Übergabe des Mietgegenstandes, Verzug

3.1 Der Vermieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitzuhalten oder, sofern

      vereinbart, zum Versand zu bringen.

3.2 Zwischen den Parteien kann im Mietvertrag auch die kostenpflichtige Lieferung und Anschluss der Geräte

      vereinbart werden.

3.3 Der Mieter hat dem Vermieter den Einsatzort, an dem der Mietgegenstand eingesetzt wird, genau

      anzugeben. Ebenso hat er den Vermieter unverzüglich vom Wechsel des Einsatzortes in Kenntnis zu setzen.

3.4 Mietgeräte dürfen nur von sachkundigen Personen bedient werden.

3.5 Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften und die

      Arbeitsschutzvorschriften sowie die sonstigen einschlägigen Gesetze und Richtlinien strikt zu beachten. Der

      Mieter ist für die Ladungssicherung bei Eigentransport des Mietgerätes verantwortlich.

3.6 Der Vermieter oder von ihm Beauftragte haben jederzeit das Recht, den Mietgegenstand zu besichtigen, um

      sich von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen.

4. Rückgabe des Mietgegenstandes

4.1 Der Mieter hat den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr zum Lagerplatz des Vermieters

      zurückzuliefern. Falls die Lieferung der Maschine beziehungsweise das Gerät das vereinbart wurde, nicht

      geliefert werden kann, holt der Vermieter die Maschine beziehungsweise das Gerät wieder ab. Die Kosten  

      hierfür sind in der Pauschale für die Lieferung enthalten.

4.2 Verbrauchte Kraft- und sonstige Betriebsstoffe sowie fehlendes Zubehör gehen zu Lasten des Mieters und

      werden in Rechnung gestellt. Erforderliche Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet. Dem Mieter

      steht der Nachweis offen, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Mietdauer

Das auf eine bestimmte Mietzeit geschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar.

6. Preise

6.1 Die Berechnung des Mietzinses erfolgt auf Tagesbasis/Wochenbasis. Für die Berechnung der Tagesmiete

      wird eine Schichtzeit von acht Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Arbeitsstunden

      werden zusätzlich berechnet unter Zugrundelegung der üblichen Mietsätze.

6.2 Kraft- und Betriebsstoffe sind im Mietpreis nicht enthalten.

6.3 Bei Absage der Mietvereinbarung innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, den 

      halben Mietpreis zu zahlen.

6.4 Die Zahlung des Mietpreises erfolgt nach Rechnungsstellung binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die

      Kautionszahlung gemäß Mietvertrag erfolgt in bar bei Übergabe des Mietgegenstandes.

7. Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen, Kaution

7.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, Mietvorauszahlungen, Zwischenabrechnungen und eine Mietkaution zu

      verlangen; gegenüber einem Unternehmen ist die Mietkaution unverzinslich.

7.2 Der Mieter tritt seine etwaigen Ansprüche gegen Dritte, für dessen Auftrag er den Mietgegenstand nutzt, in

      Höhe des Mietpreises an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt die Abtretung an.

8. Pflichten des Mieters

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung und falschem Gebrauch in jeder

      Weise zu schützen und die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine

      eigenen Kosten durchzuführen.

8.2 Sind Instandsetzungs- und Inspektionsarbeiten notwendig, hat der Mieter diese dem Vermieter rechtzeitig

      anzukündigen und diese durch den Vermieter sodann unverzüglich durchführen zu lassen. Der Vermieter hat

      die Kosten hierfür zu tragen, sofern der Mieter seine Pflichten nachweislich erfüllt hat.

8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter

      unverzüglich schriftlich (vorab telefonisch) zu benachrichtigen und ihm alle zu einer Intervention notwendigen

      Unterlagen zuzuleiten und den Dritten hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.

8.4 Der Mieter darf einem Dritten keine Nutzungsrechte an dem Mietgegenstand einräumen, noch Rechte aus

      dem Mietvertrag abtreten.

8.5 Reparaturen, die durch normalen Verschließ erforderlich werden, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst

      oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen aus. Repariert der Mieter den Mietgegenstand selbst

      ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. Für hieraus

      resultierende Schäden und einen eventuellen Verlust der Herstellergarantie haftet der Mieter. Der Mieter tritt

      seine gegenüber dem beauftragten Unternehmer bestehenden Gewährleistungsansprüche schon jetzt an

      den Vermieter ab; der Vermieter nimmt diese an. Alle sonstigen Reparaturen, die der Mieter zu vertreten hat,

      hat der Mieter auf seine Kosten sofort durch den Vermieter oder durch ein von diesem beauftragtes

      Unternehmen durchführen lassen.

9. Mängel und Haftung

9.1 Der Mieter haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden von ihm zu

      vertretenden Schaden am Mietgegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Mietgegenstandes

      einschließlich Teilen und Zubehör. Des Weiteren haftet der Mieter für die aus einem solchen Schaden

      resultierenden Folgekosten des Vermieters.

9.2 Handelt es sich bei dem Mieter um ein Unternehmen, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer

      Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Übergabe des Mietgegenstandes beim Vermieter schriftlich anzuzeigen,

      wobei der Zugang beim Vermieter maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist stehen dem Mieter wegen dieser

      Mängel keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Vermieter zu.

10. Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung

Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter

 - dem Vermieter auf Nachfrage nicht den Einsatzort des Mietgegenstandes mitteilt;

 - mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist;

 - den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder nicht ordnungsgemäß wartet.

Hiervon bleiben weitere gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters unberührt.

11. Versicherung

Dem Mieter ist bekannt, dass die verliehenen Geräte, sobald sie die Firma des Vermieters verlassen haben, nicht versichert sind.

Dementsprechend haftet der Mieter für sämtliche Schäden des Mietgegenstandes inklusive des Verlustes des Mietgegenstandes. Diebstahl und Beschädigungen müssen unverzüglich der Polizei und dem Vermieter angezeigt werden.

12. Kauf/Mietkauf/Übernahme aus Mieter

Der Kauf oder Mietkauf eines Mietgegenstandes ist nur möglich, wenn dies gesondert schriftlich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik 

        Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden

        Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-

        rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir können aber auch das für den Mieter zuständige

        Gericht anrufen. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

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